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   OLG Stuttgart, 07.10.1987 - 3 U 181/86   

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https://dejure.org/1987,8288
OLG Stuttgart, 07.10.1987 - 3 U 181/86 (https://dejure.org/1987,8288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.10.1987 - 3 U 181/86 (https://dejure.org/1987,8288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 3 U 181/86 (https://dejure.org/1987,8288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für eingetretene Schäden bei dem Transport von Frachtgut i.R.e. Luftfrachtvertrags; Beschränkung der Vollmacht zum Abschluss eines Luftfrachtvertrags auf einen bestimmten Luftfrachtführer; Bezeichnung als Luftfrachtführer auch für Teilstrecken eines Fluges ohne ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WA Art. 11; IATA-Resolution 507 B; AGBG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 909
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.1987 - 3 U 181/86
    Die Rechtsprechung des BGH zu einzelnen Bestimmungen der ABB-Flugpassage (BGH NJW 1983, 1322 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 105/81] ) kann auf die "Ersatzklausel" der IATA-Resolution 507 B nicht übertragen werden.
  • BGH, 28.09.1978 - VII ZR 116/77

    Einbeziehung der Nichtbeförderung eines Passagiers wegen Überbuchung in den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.1987 - 3 U 181/86
    Die Klägerin kann sich für eine unbeschränkte Haftung der Beklagten Ziff. 2 nicht auf die Entscheidungen BGH VersR 1979, 250; LG Berlin NJW 1982, 343 berufen, wo bei Passagierflügen in Fällen derÜberbuchung ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach § 325 Abs. 1 BGB ohne Haftungsbeschränkung bejaht wurde.
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 124/83

    Wirksamkeit eines fernmündlich erteilten Auftrags zur Versicherung von Frachtgut

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.1987 - 3 U 181/86
    Eine Haftung der Beklagten Ziff. 1 ergibt sich auch nicht, wenn man entsprechend dem Vortrag der Klägerin davon ausgeht, daß die Beklagte Ziff. 1 wegen der Vereinbarung eines festen Satzes der Beförderungskosten als "Fixkostenspediteur" gemäß § 413 BGB die Rechte und Pflichten eines Frachtführers, hier eines Luftfrachtführers, hatte (vgl. BGH NJW 1986, 1434 = VersR 1986, 285 = MDR 1986, 381 [BGH 10.10.1985 - I ZR 124/83] ).
  • BGH, 04.02.1982 - I ZR 169/80

    Spediteurhaftung in den Fällen der §§ 412, 413 HGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.1987 - 3 U 181/86
    Die zwingenden Vorschriften der KVO gelten für den Fixkosten- und Sammelladungsspediteur gemäß § 1 Abs. 5 KVO nur, wenn und soweit der Spediteur das Frachtgut mit eigenen Fahrzeugen im Güterfernverkehr befördert, was für die Beklagten nicht zutraf (vgl. BGHZ 83, 87; BGH Transportrecht 1983, 63).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.1981 - 11 O 125/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.1987 - 3 U 181/86
    Mag auch im Einzelfall ein Absender besonderen Wert auf die ihm im Vergleich zum Straßentransport sicherer erscheinende Luftbeförderung legen, so kann die letztlich der schnellen Abwicklung der Beförderung dienende Ersatzklausel doch bei allgemeiner auf den Luftverkehr insgesamt bezogener Betrachtung - insbesondere wenn man die im wesentlichen unwidersprochen gebliebenen Angaben des Leiters der Frachtabteilung der Beklagten Ziff. 3, Herrn Hogenacker, zu der üblichen Handhabung der Industrie, Luftfrachtsendungen erst nach Geschäftsschluß dem Flughafen zuzuleiten, berücksichtigt - nicht als unangemessene Benachteiligung der Auftraggeber angesehen werden (vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1982, 697).
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